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Rechtsschutz wurde verurteilt, die Kosten zu tragen

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'"Der Kläger hat einen Anspruch gegen die Beklagte aus dem Rechtsschutzversicherungvertag auf Tragung der Kosten für die außergerichtliche und erstinstanzliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Volkswagen AG".


Das Gericht gab daher einer von der Kanzlei MAACK Recht & Steuern eingerichten Klage in vollem Umfange statt.


Mit diesem Urteil legte das Gericht fest, dass ein Kläger auf Grund des abgeschlossenen Versicherungsvertrages eine Kostenerstattung verlangen könne. Die beklagte Versicherung war der Auffassung, dass sie die Kosten für Gericht und Anwalt nicht tragen müsse. Bereits vor Einleitung des Gerichtsverfahrens hatte die Versicherung es abgelehnt, die Kosten zu übernehmen. Nach der Vorgabe der Versicherung wurde ein sog. Stichentscheid eingeholt. Dabei wurde ausdrücklich eine weitere Kanzlei beauftragt, ebenfalls zu überprüfen, ob die Versicherung die Verfahrnskosten tragen müsse. Auch die weitere Kanzlei kam zu dem Ergebnis, dass die Versicherung verpflichtet sei, ihrem Kunden die Deckungszusage für ein Verfahren gegen Volkswagen zu erteilen. Gleichwohl lehnte die Versicherung immer noch die Kostenübernahme ab.


Auch während des eingeleiteten Gerichtsverfahrens war die Versicherung immer noch nicht bereit, die Deckungszusage zu erteilen. So musste schließlich das Gericht die Versicherung über ihre Pflichten belehren. Das Gericht verurteilte daher die Versicherung zur Deckungszusage. Das eingeleitete Klageverfahren war daher erfolgreich.