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Bussgeld gegen Porsche kann  kann Porsche - Käufern Vorteile bringen

Durch den Bussgeldbescheid über 535 Millionen Euro gegen die Porsche AG verbessert sich nach unserer Ansicht die Situation von vielen Käufern eines Diesel von Porsche erheblich

07.05.2019  Die Verhängung eines Bussgeldbescheides gegen die Porsche AG kann nach unserer Ansicht Käufern von betroffenen Dieselfahrzeugen erheblich weiter helfen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Ausstoß von Stickoxiden in ca 99.000 Modellen der Porsche AG nicht den regulatorischen Anforderungen entsprach:


"Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat eine fahrlässige Verletzung der Aufsichtspflicht in einer Abteilung des Entwicklungsbereichs der Porsche AG im Hinblick auf die Emissionen von Fahrzeugen im Zeitraum ab 2009 festgestellt. Diese führte im Zusammenhang mit Dieselfahrzeugen dazu, dass deren Ausstoß von Stickoxiden nicht den regulatorischen Anforderungen entsprach. Es handelt sich dabei um mit V6- und V8-Motoren der Audi AG ausgestattete Dieselfahrzeuge der Porsche AG, die auf dem europäischen Markt und weiteren Märkten weltweit vertrieben worden sind. Bezüglich eines Teils dieser Fahrzeuge – ca. 99.000 Stück – liegen Bescheide des Kraftfahrtbundesamts gegen die Porsche AG vor."


Bereits in mehreren Gerichtsverfahren wurde festgehalten, dass Käufern der betroffenen Dieselfahrzeuge der Porsche AG Schadensersatzansprüche zustehen.Bei dem Vorgehen des Herstellers handele es sich um eine vorsätzliche sittenwidrige Handlung. die zum Schadensersatz verpflichte, Mehrere Gerichte, darunter die Landgerichte in Dortmund, Ulm und Stuttgart sehen eine Verantwortlichleit bei der Porsche AG.


Was Können Käufer von Porsche Dieseln jetzt tun?


Die Chancen gegen die Porsche AG vorzughen sehen wir durch die Massnahme der Staatsanwaltschaft als erheblich verbessert an. Neben den bisherigen positiven Entscheidungen der Gerichte kann nunmehr auch die Entscheidung der Staatsanwaltschaft herangezogen werden. Die Chancen auf einen Schadensersatzanspruch haben sich damit erhöht.


Käufer der betroffenen Dieselfahrzeuge können sollten sich daher über die weiteren Möglichkeiten ihrer Ansprüche beraten lassen.



MAACK Recht & Steuern

hat sich auf die Gebiete Massenschäden. Kapitalanlagerecht, Bankrecht, Wirtschaftsrecht, Steuerrecht, Arbeitsrecht und Gewerblichen Rechtsschutz spezialisiert. Zu jedem dieser Gebiete erreichen Sie einen fachlich versierten Rechtsanwalt. Die Kanzlei ist sowohl rechtlich, als auch steuerrechtlich ausgerichtet. Durch die Verzahnung von rechtlicher und steuerrechtlicher Bearbeitung können Problemstellungen ganzheitlich bearbeitet werden. Problemstellungen, die sowohl die Rechtsberatung, als auch die Steuerberatung betreffen, können daher nachhaltig gelöst werden. Rechtsberatung wird seit mehr als 30 Jahren durchgeführt.Die Kanzlei ist an vier Standorten vertreten, in Recklinghausen (NRW), Chemnitz (Sachsen) Hamburg und Dortmund. Besprechungstermine werden darüber hinaus auch in Dresden, Düsseldorf, und München wahrgenommen. Die Kanzlei ist Mitglied in der Advounion, einem Verbund von rund 2.000 Rechtsanwälten. Durch MAACK Recht & Steuern werden sowohl Einzelverfahren, als auch Großverfahren betreut. So wurden Großverfahren mit bis zu 500 Vorgängen gegen ein Anlageunternehmen betreut. Die Betreuung geschädigter Kapitalanleger führen wir seit 1991 durch und sind daher im Bereich der fehlgeschlagenen Kapitalanlagen wohl eine der am längsten tätigen Kanzleien in Deutschland. Zu den Großverfahren , die wir betreut haben bzw. laufend betreuen, gehören u.a. Göttinger Gruppe, WBG (Wohnungsbaugesellschaft Leipzig), S & K, INFINUS, PROKON, EEV; MBB Clean Energy, German Pellets, KTG AGRAR SE, Verfahren wegen Dieselärger.



Porsche:
Rückruf des Kraftfahrtbundesamtes für ca. 60.000 Modelle

Auf Anordnung des Kraftfahrtbundesamtes  (KBA) seien rund 60.000 Fahrzeuge der Marke Porsche mit einer unzureichenden Abgasrückführung ausgerüstet. Es sei daher ein Rückruf angeordnet worden, so Medienberichte

11.06.2018 Von der Rückrufaktion seien ca. 53.000 Fahrzeuge des Typs Macan und ca. 6.800 des Cayenne betroffen. Der Spiegel berichte - ohne weitere Quellenangabe -weiter darüber, dass die Prüfer des Macan fünf illegale Abschaltvorrichtungen vorgefunden hätten, Es wird weiter berichtet, dass die Abgasreinigung zwar auf dem Prüfstand funktioniere, nicht jedoch ordnungsgemäß im Straßenverkehr. Für die Cayenne Modelle mit dem Achtzylindermotor sei eine technische Lösung schon weit gediehen, jedoch müsse diese bei dem Macan erst noch erarbeitet werden.


Unabhängig davon, welche Softwareupdates kommen werden,kann angenommen werden, dass die betroffenen Fahrzeuge also nicht in dem technischen Zustand veräußert wurden, wie Porschekunden diese nach den Regelungen hätten erwarten dürfen. Es wird hier teilweise darauf hingewiesen, dass damit ja eigentlich von Beginn an keine wirksame Betriebserlaubnis vorgelgen hätte. Damit wären Fahrzeuge verkauft worden, die eigentlich nie im Strassenverkehr hätten benutzt werden dürfen.


Im Falle einer Rückabwicklung könnten Porschefahrer daher den kompletten Kaufpreis zurückfordern. Lediglich ein Nutzungsentgelt wäre anzurechnen. Die Höhe des Nutzungsentgelts hängt von den zurückgelegten KM ab. Je geringer die Laufleistung ist, desto weniger ist vom Kaufpreis anzuziehen. Hieraus können sich erhebliche Forderungen von Dieselfahrern ergeben.  Jeder Käufer eines Dieselfahrzeuges hat den Wagen erworben, um damit uneingeschränkt unterwegs sein zu können. . Hier kann daran gedacht werden, dass dem Fahrzeug eine wesentliche Eigenschaft fehlt. Es kann dann erwogen werden, ob nicht eine Rückabwicklung des gesamten Kaufvertrages vorzunehmen ist. 


Dieselfahrer können sich hierzu mit uns über unsere Kontaktformulare kostenlos in Verbindung setzen.

Klage gegen Porsche vor dem Landgericht in Stuttgart

In einem von uns geführten Klageverfahren steht der Termin vor Gericht an.

11.06.2018 Für den Käufer eines Porsche Macan wurde durch uns Klage gegen die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG vor dem Landgericht in Stuttgart erhoben. Die Klage stützt sich auf die Ausstattung eines Motors, der von der Dieselproblematik betroffen sei. Das Landgericht in Stuttgart hat bereits einen Termin für September anberaumt.


Auch in diesem Verfahren wird der Gegenstand der Auseinandersetzung die Frage über die Ausstattung mit behaupteten unzulässigen Abschaltvorrrichtungen sein. Durch die Maßnahmen die in der Zwischenzeit vom Kraftfahrtbundesamt verhängt wurden, sehen wir uns in der Argumentation zu Gunsten der Käufer von betroffenen Porschfahrzeugen bestätigt.


 Im Falle einer Urteilsstattgabe wird der Käufer die Möglichkeit haben können, den kompletten Kaufpreis zurückzuverlangen. Ein Porschefahrer wird sich lediglech die Nutzungen der zurückgelegten KM anrechnen lassen müssen. Je geringer die Fahrtleistung, desto höher wird die Rückabwicklungssume sein.


Dieselfahrer können sich hierzu mit uns über unsere Kontaktformulare kostenlos in Verbindung setzen.


Kostenloser Erstkontakt bei Dieselärger